1. Gegenstand und Zweck
Diese Richtlinien dienen dem Zweck, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kursteilnehmer/innen zu wahren. Sie stellen sicher, dass die Kurse und Übungsanlässe im Sinne der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassenen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19 durchgeführt werden.
2. Schutzmassnahmen für Kurse
- Verhaltensgrundlage sind die Empfehlungen des BAG.
- Beim Betreten der Räumlichkeiten müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel wird von der Kursleiterin zur Verfügung gestellt.
- Beim Bewegen innerhalb der Veranstaltungsräume wird ein Mund-Nasenschutz getragen.
- Es wird ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten.
- Auf den Matten darf die Maske abgezogen werden.
- Der Raum wird während dem Kurs regelmässig gelüftet und im Sommer werden einige Fenster offen gelassen.
- Die bereitgestellten Matten werden nach jedem Kurs von der Kursleiterin desinfiziert.
- Den Kursteilnehmern steht es frei, eigene Kursmaterialien, namentlich Matten und Sitzkissen, mitzubringen.
- Die Kursteilnehmer bringen eigene Getränke und Verpflegung mit.
- Kursteilnehmer, die Krankheitssymptome aufweisen, werden angehalten, sich entsprechend der BAG-Richtlinien zu verhalten sowie so bald wie möglich sich bei der Kursleiterin abzumelden.