SCHUTZMASSNAHMEN

1. Gegenstand und Zweck
Diese Richtlinien dienen dem Zweck, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kursteilnehmer/innen zu wahren. Sie stellen sicher, dass die Kurse und Übungsanlässe im Sinne der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassenen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19 durchgeführt werden.

2. Schutzmassnahmen für Kurse
  • Verhaltensgrundlage sind die Empfehlungen des BAG.
  • Beim Betreten der Räumlichkeiten müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel wird von der Kursleiterin zur Verfügung gestellt.
  • Beim Bewegen innerhalb der Veranstaltungsräume wird ein Mund-Nasenschutz getragen.
  • Es wird ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten.
  • Auf den Matten darf die Maske abgezogen werden.
  • Der Raum wird während dem Kurs regelmässig gelüftet und im Sommer werden einige Fenster offen gelassen.
  • Die bereitgestellten Matten werden nach jedem Kurs von der Kursleiterin desinfiziert.
  • Den Kursteilnehmern steht es frei, eigene Kursmaterialien, namentlich Matten und Sitzkissen, mitzubringen.
  • Die Kursteilnehmer bringen eigene Getränke und Verpflegung mit.
  • Kursteilnehmer, die Krankheitssymptome aufweisen, werden angehalten, sich entsprechend der BAG-Richtlinien zu verhalten sowie so bald wie möglich sich bei der Kursleiterin abzumelden.

BAG Schutzmassnamen